Hochschulreferat Justiziariat
Das Justiziariat ist für alle Rechtsangelegenheiten zuständig, welche nicht zum Arbeits- oder Personalrecht zählen. Hierzu gehören die Beratung in rechtlichen Fragen, die Prüfung von wesentlichen Verträgen sowie die Vertretung der Hochschule bei Rechtsstreitigkeiten.
Hochschulreferatsleitung
Geschäftszimmer
Verantwortungsbereiche
Allgemeine Rechtsangelegenheiten, allgemeine Datenschutzangelegenheiten, Beschwerdestelle zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, Prüfungsrechtliche Angelegenheiten, Zulassungs- und Einschreibungsrechtliche Angelegenheiten, Prüfungsordnungen sowie sonstige Ordnungen und Satzungen der Hochschule, Vertragsprüfung, Administrative Betreuung der Gründung / Auflösung von wissenschaftlichen Einrichtungen, Hochschulwahlen.